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L9 Sozial- und GesundheitsrechtNorm
StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungLeitsatz
Feststellung der Verfassungswidrigkeit der eine Bedarfsprüfung für die Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt bzw eines selbständigen Ambulatoriums vorsehenden Bestimmungen der Krnt KAO 1992 wegen Verstoßes gegen das Recht auf Freiheit der ErwerbsausübungRechtssatz
§8 Abs2 lita und §10 Abs2 Krnt KAO 1992 waren wegen Verstoßes gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübungverfassungswidrig.
Die in Prüfung gezogenen Vorschriften sehen eine Bedarfsprüfung vor, die einen Konkurrenzschutz bewirkt, der für bestehende private, erwerbswirtschaftlich geführte Krankenanstalten untereinander einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit darstellt. Eine Rechtfertigung dafür ist nicht ersichtlich (vgl. VfSlg. 13023/1992).
(Anlaßfall B1478/95, E v 27.06.96, Aufhebung des angefochtenen Bescheides).
Schlagworte
Krankenanstalten, Erwerbsausübungsfreiheit, Bedarfsprüfung, AmbulatorienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:G1394.1995Dokumentnummer
JFR_10039373_95G01394_01