RS Vwgh 1997/10/3 96/19/2173

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Veröffentlicht am 03.10.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1294;
AVG §69 Abs1 Z2;
AVG §69 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/25 93/08/0123 3 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Bei dem (auch bei der amtswegigen Wiederaufnahme beachtlichen) Verschulden der Behörde iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG handelt es sich um ein Verschulden iSd § 1294 ABGB. Ein solches Verschulden kann auch in einem Verfahrensmangel gelegen sein, der zur Folge hatte, daß die erst nachträglich hervorgekommene Tatsache nicht schon in dem abgeschlossenen Verfahren verwertet werden konnte (hier: Sachverständigengutachten; Hinweis E 22.5.1981, 3177/79, VwSlg 10465 A/1981).

Schlagworte

Verschulden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996192173.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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