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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallRechtssatz
Anlaßfallwirkung der Aufhebung des Änderungsplanes Nr 22 zum Flächenwidmungsplan Nr 2 der Gemeinde St. Lorenz vom 04.02.93 mit E v 12.06.96, V124/95.
Aufhebung des Spruchpunktes II. des angefochtenen Bescheides betreffend Versagung einer Baubewilligung hinsichtlich der Erstbeschwerdeführerin; Abweisung der Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin gegen Spruchpunkt I. betreffend Zurückweisung der Vorstellung mangels Parteistellung; im übrigen Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation der Beschwerdeführerinnen.
Da nur die Erstbeschwerdeführerin zum Teil obsiegte, wurden dieser angesichts des Gesamtergebnisses der Beschwerde (teils Zurückweisung, teils Abweisung, teils Stattgabe) bloß die halben Kosten des Verfahrens zuerkannt.
Schlagworte
VfGH / Anlaßfall, Bescheid / Trennbarkeit, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2149.1994Dokumentnummer
JFR_10039372_94B02149_01