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L94409 Krankenanstalt Spital WienNorm
KAG 1957 §16 idF 1988/282;Rechtssatz
Durch die KAGNov 1988 wurden die Definitionen der Sanatorien einerseits und der Sonderklasse in öffentlichen Krankenanstalten andererseits (§ 2 Abs 1 Z 6 und § 16 KAG idF BGBl 1988/282) mit dem Ziel der rechtlichen Angleichung von Sonderklassebetten an Sanatorien geändert, sodaß es nunmehr geboten ist, in die Bedarfsprüfung nach Sanatorien auch bestehende Betten der Sonderklasse in öffentlichen Krankenanstalten einzubeziehen. Unter dem Blickwinkel des Art 6 StGG bestehen dagegen keine Bedenken (Hinweis VfGH B 16.6.1997, B 3874/95).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110405.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.11.2010