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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Eigentumsrecht durch Verweigerung des Vorsteuerabzugs anläßlich des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft zur Begründung von Wohnungseigentum infolge denkunmöglicher Anwendung einer Bestimmung des UStG 1972 über die Steuerbefreiung der Umsätze von GesellschaftsanteilenRechtssatz
Es ist völlig verfehlt, den hier vorliegenden Fall der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft dem Begriff des "Umsatz(es) von Anteilen an Gesellschaften und anderer Vereinigungen" gemäß §6 Z8 lite UStG 1972 und nicht dem Begriff des "Umsatz(es) von Grundstücken im Sinne des §2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1955" gemäß §6 Z9 lita leg cit zu unterstellen.
Im übrigen ist auch die von der belangten Behörde ohne nähere Begründung vertretene Auffassung, daß der Tatbestand des §6 Z9 lita UStG 1972 nur dann erfüllt sei, wenn "das gesamte Grundstück durch einen Miteigentümer oder durch die Gemeinschaft der Eigentümer veräußert wurde" abzulehnen. Dies insbesondere deshalb, weil sie eine Differenzierung schaffen würde, die mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar wäre.
Schlagworte
Umsatzsteuer, Steuerbefreiungen, VorsteuerabzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B1525.1994Dokumentnummer
JFR_10039372_94B01525_01