RS Vwgh 1997/10/7 97/11/0094

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Veröffentlicht am 07.10.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

VwGG §33 Abs1;
WehrG 1990 §36a Abs1 Z2;

Rechtssatz

Nach Erhebung der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Befreiung von der Präsenzdienstpflicht hat der ASt seinen achtmonatigen Grundwehrdienst abgeleistet und ist somit seiner ordentlichen Präsenzdienstpflicht vollständig nachgekommen, weswegen sein Befreiungsantrag und damit auch dessen Abweisung in der Sache überholt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110094.X01

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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