RS Vwgh 1997/10/7 95/11/0088

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Veröffentlicht am 07.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AVG §8;
AZG §1 Abs2 Z8;
AZG §28 Abs1;
AZG §9;
VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Rechtssatz

Die Bestellung (hier: des Filialleiters) zum verantwortlichen Beauftragten umfaßt nicht nur die Verantwortlichkeit für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften in bezug auf die unterstehenden Dienstnehmer, sondern auch in bezug auf den verantwortlichen Beauftragten selbst (Hinweis: E 12.6.1992, 92/18/0210, E 12.11.1992, 92/18/0239).

Schlagworte

Arbeitsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995110088.X02

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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