Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Bestellung (hier: des Filialleiters) zum verantwortlichen Beauftragten umfaßt nicht nur die Verantwortlichkeit für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften in bezug auf die unterstehenden Dienstnehmer, sondern auch in bezug auf den verantwortlichen Beauftragten selbst (Hinweis: E 12.6.1992, 92/18/0210, E 12.11.1992, 92/18/0239).
Schlagworte
ArbeitsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110088.X02Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013