RS Vwgh 1997/10/8 97/21/0377

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Veröffentlicht am 08.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §13 Abs3;
FrG 1993 §36 Abs2;
FrG 1993 §37;

Rechtssatz

Die Beh hat gem § 13 Abs 3 AVG vorzugehen, wenn sie daran zweifelt, aus welchen Gründen und auf welche Zeit der Fremde die Abschiebung aufgeschoben haben möchte.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Bejahung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997210377.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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