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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Die Beh hat gem § 13 Abs 3 AVG vorzugehen, wenn sie daran zweifelt, aus welchen Gründen und auf welche Zeit der Fremde die Abschiebung aufgeschoben haben möchte.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997210377.X01Im RIS seit
20.11.2000