RS Vwgh 1997/10/9 95/20/0691

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Veröffentlicht am 09.10.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §18 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/17 92/01/0782 1

Stammrechtssatz

§ 11 Abs 1 AsylG (nunmehr § 18 Abs 1 AsylG 1991) wird auch dann Genüge getan, wenn die Übersetzung in eine andere als die Muttersprache dem Asylwerber ausreichend verständliche Sprache erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200691.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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