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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/04/21 94/19/1062 1Stammrechtssatz
Die Nichtberücksichtigung von Gründen, über die der Asylwerber aus inneren, nach außen in keiner Weise in Erscheinung tretenden Motiven keine vollständigen und richtigen Angaben machte, kann der ermittelnden Behörde nicht als Verfahrensfehler angelastet werden, hat doch der Asylwerber nicht behauptet, "der Mann, der eine Pistole umgeschnallt" gehabt habe, habe Einfluß auf den Gang des Verfahrens, etwa auf die Einvernahme des Asylwerbers, genommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200691.X02Im RIS seit
20.11.2000