RS Vfgh 1996/7/11 B2031/96

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Veröffentlicht am 11.07.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht

Rechtssatz

Folge - Interessenabwägung

Verfügung gemäß §360 Abs1 GewO 1994, die in der Bäckerei der beschwerdeführenden Gesellschaft ins Freie verlegte Kühlzelle sowie den im Magazin der Bäckerei installierten Verpackungsautomaten durch Unterbrechung der Stromzufuhr stillzulegen.

Für die beschwerdeführende Gesellschaft wäre mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden, wird doch durch die Stillegung von Teilen der Betriebsanlage entscheidend in die wirtschaftliche Existenzgrundlage der beschwerdeführenden Gesellschaft eingegriffen.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B2031.1996

Dokumentnummer

JFR_10039289_96B02031_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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