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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / GewerberechtRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Verfügung gemäß §360 Abs1 GewO 1994, die in der Bäckerei der beschwerdeführenden Gesellschaft ins Freie verlegte Kühlzelle sowie den im Magazin der Bäckerei installierten Verpackungsautomaten durch Unterbrechung der Stromzufuhr stillzulegen.
Für die beschwerdeführende Gesellschaft wäre mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden, wird doch durch die Stillegung von Teilen der Betriebsanlage entscheidend in die wirtschaftliche Existenzgrundlage der beschwerdeführenden Gesellschaft eingegriffen.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2031.1996Dokumentnummer
JFR_10039289_96B02031_01