RS Vwgh 1997/10/9 95/20/0679

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1997
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/05/30 95/19/0067 2

Stammrechtssatz

Um dem Vorbringen des Asylwerbers insgesamt asylrechtliche Relevanz zuzusprechen, ist es keinesfalls erforderlich, daß gegen den Asylwerber bereits tatsächlich Verfolgungshandlungen gesetzt wurden; umso weniger, daß der Asylwerber Verfolgung bereits erdulden mußte. Die wohlbegründete Furcht vor Verfolgung genügt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200679.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten