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E2A Assoziierung TürkeiNorm
21964A1229(01) AssAbk Türkei ;Rechtssatz
Durch einen Bescheid, der die Gewährung des Asylrechtes gemäß § 3 AsylG 1991 verweigert, kann ein aus dem Assoziierungsabkommens Türkei iVm dem Beschluß Nr 1/80 des Assoziationsrates vom 19.9.1980 abgeleitetes Aufenthaltsrecht nicht verletzt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997200270.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015