Index
E2D Assoziierung TürkeiNorm
61995CJ0351 Kadiman VORAB;Rechtssatz
Den Familienangehörigen von iSd Art 6 Abs 1 des Beschlusses Nr 1/80 des Assoziationsrates vom 19.9.1980 zum Assoziationsabkommen mit der Türkei in Österreich "ordnungsgemäß" beschäftigten türkischen Staatsangehörigen sind gemäß Art 7 dieses Assoziationsratsbeschlusses näher bezeichnete Rechte bei Vorliegen der normierten Voraussetzungen eingeräumt. Es ist von den Behörden eines Mitgliedstaates nach dem Beschluß Nr 1/80 nicht grundsätzlich verwehrt, die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eines Familienangehörigen, dem die Genehmigung erteilt worden sein muß, um im Rahmen der Familienzusammenführung zu dem türkischen Arbeitnehmer zu ziehen (ob dies im Beschwerdefall beim Asylwerber zutrifft, kann dahingestellt bleiben), von der Voraussetzung abhängig zu machen, daß der Betroffene während des in Art 7 Satz 1 dieses Beschlusses vorgesehenen Zeitraumes tatsächlich eine häusliche Gemeinschaft mit diesem Arbeitnehmer führt (Hinweis EuGH, Kadiman gegen Freistaat Bayern, Urteil vom 17.4.1997, C-351/95).
Gerichtsentscheidung
EuGH 695J0351 Kadiman VORAB;Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997200270.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015