RS Vwgh 1997/10/10 96/02/0352

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Veröffentlicht am 10.10.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51c;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Unzuständigkeit der bel Beh (hier: Entscheidung der Kammer des UVS über Wiederaufnahmeantrag statt richtig des Einzelmitgliedes) ist vom VwGH - unabhängig von der von der Frage einer möglichen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art 83 Abs 2 B-VG oder einer Nichtigkeit - im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 51 c VStG zu beachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996020352.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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