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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §98 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/03/18 95/08/0031 8Stammrechtssatz
Bei der Zession von Pensionsansprüchen, bedarf es eines konkreten, nicht anders erzielbaren Vorteils, um die Anspruchsübertragung zu rechtfertigen und den Anspruchsberechtigten oder seine Angehörigen vor der Gefahr möglicher wirtschaftlicher nachteiliger Folgen einer voreiligen Zession zu bewahren (hier: Bei Darlehenstilgung zu verneinen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996080191.X01Im RIS seit
20.11.2000