RS Vwgh 1997/10/14 96/08/0191

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Veröffentlicht am 14.10.1997
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §98 Abs2;
GSVG 1978 §65 Abs2 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/03/18 95/08/0031 8

Stammrechtssatz

Bei der Zession von Pensionsansprüchen, bedarf es eines konkreten, nicht anders erzielbaren Vorteils, um die Anspruchsübertragung zu rechtfertigen und den Anspruchsberechtigten oder seine Angehörigen vor der Gefahr möglicher wirtschaftlicher nachteiliger Folgen einer voreiligen Zession zu bewahren (hier: Bei Darlehenstilgung zu verneinen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996080191.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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