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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Erledigung einer Bezirkshauptmannschaft, mit welcher eine Bauanzeige (hier betreffend den Einbau von Lichtkuppeln und die Änderung einer Zwischenwand) zur Kenntnis genommen wird, kann angesichts der Formlosigkeit der Erledigung, der gewählten Briefform und des Umstandes, daß die Erledigung weder als Bescheid überschrieben noch bescheidmäßig gegliedert ist, nicht als Bescheid qualifiziert werden (Hinweis E 17.11.1994, 93/06/0262).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht Planungswesen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060175.X01Im RIS seit
03.05.2001