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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"Rechtssatz
Keine Folge
Abweisung eines Antrags auf Gewährung eines Abschiebungsaufschubes gemäß §36 Abs2 FremdenG.
Ungeachtet der Frage, ob der angefochtene Bescheid überhaupt einem Vollzug zugänglich ist, kommt im Hinblick auf die bereits erfolgte Abschiebung des Beschwerdeführers die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2226.1996Dokumentnummer
JFR_10039193_96B02226_01