RS Vfgh 1996/8/7 B2226/96

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Veröffentlicht am 07.08.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"
VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

Keine Folge

Abweisung eines Antrags auf Gewährung eines Abschiebungsaufschubes gemäß §36 Abs2 FremdenG.

Ungeachtet der Frage, ob der angefochtene Bescheid überhaupt einem Vollzug zugänglich ist, kommt im Hinblick auf die bereits erfolgte Abschiebung des Beschwerdeführers die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B2226.1996

Dokumentnummer

JFR_10039193_96B02226_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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