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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Zurückweisung einer Berufung ist nicht zulässig, wenn der Berufungsantrag neben einem unzulässigen "Erstbegehren" noch ein zulässiges "Eventualbegehren" enthält. Damit liegt eine zulässige Berufung vor. Daß die Berufungsbehörde über DIESE Berufung in der Sache entscheidet, ohne sich explizit mit dem "Erstbegehren" zu beschäftigen, verletzt den Berufungswerber nicht im Recht auf Wahrung der gesetzlichen Zuständigkeit.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit AllgemeinInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995191472.X03Im RIS seit
02.05.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011