RS Vwgh 1997/10/22 97/12/0132

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Veröffentlicht am 22.10.1997
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Index

L26004 Lehrer/innen Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §69 Abs3;
LDG 1984 §26 Abs7 idF 1996/329;
Richtlinien Schulleiter-Auswahlverfahren LSR OÖ 1994;
Richtlinien Schulleiter-Auswahlverfahren LSR OÖ 1996;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Richtlinien betreffend das Schulleiter-Auswahlverfahren 1996 sind behördenintern verbindliche Richtlinien, die keine Rechtsverordnung darstellen und denen keine unmittelbare Wirkung im Außenverhältnis (im Verhältnis zwischen dem Bewerber und der Behörde) zukommt (Hinweis E 19.10.1994, 94/12/0186, und E 14.12.1994, 94/12/0121). Die im § 26 Abs 7 LDG 1984 idF BGBl 1996/329 vorgesehenen Richtlinien können zwar bei der Erstellung der Besetzungsvorschläge durch die Kollegien der Schulbehörden des Bundes in den Ländern (Kollegien der Bezirksschulräte bzw der Landesschulräte) relevant sein, eine Bindung der zur Ernennung (Verleihung der Stelle) berufenen Behörde an derartige Richtlinien ist dem Gesetz aber nicht zu entnehmen. Sie ist auch nicht an die in den Besetzungsvorschlägen vorgenommene REIHUNG der Bewerber gebunden (Hinweis E 19.10.1994, 94/12/0186), wenngleich sie freilich nach § 26 Abs 8 LDG 1984 vorzugehen hat.

Schlagworte

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren ErlässeBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120132.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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