RS Vfgh 1996/8/9 B2171/96

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Veröffentlicht am 09.08.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei / Sichtvermerke

Rechtssatz

Folge (nach neuerlicher Antragstellung)

Interessenabwägung

Ungültigerklärung eines unbefristet erteilten Sichtvermerkes gemäß §11 Abs1 iVm §10 Abs1 Z4 FremdenG.

Ehegattin und behindertes Kleinkind würden vom seit 16 Jahren in Österreich lebenden Beschwerdeführer getrennt; Verlust des Arbeitsplatzes.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B2171.1996

Dokumentnummer

JFR_10039191_96B02171_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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