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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei / SichtvermerkeRechtssatz
Folge (nach neuerlicher Antragstellung)
Interessenabwägung
Ungültigerklärung eines unbefristet erteilten Sichtvermerkes gemäß §11 Abs1 iVm §10 Abs1 Z4 FremdenG.
Ehegattin und behindertes Kleinkind würden vom seit 16 Jahren in Österreich lebenden Beschwerdeführer getrennt; Verlust des Arbeitsplatzes.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2171.1996Dokumentnummer
JFR_10039191_96B02171_2_01