RS Vwgh 1997/10/22 97/12/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
LDG 1984 §26;
LDG 1984 §26a;
LDG 1984 §4 Abs6 idF 1996/329;
LDG 1984 §4 Abs6;
LDG 1984 §8 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1997/03/19 96/12/0327 2

Stammrechtssatz

Aus § 4 Abs 6 LDG 1984 idF 1996/329 kann keine Parteistellung des Bewerbers um eine schulfeste LEITERstelle im Ernennungsverfahren abgeleitet werden, weil die durch die Nov vorgesehenen Ermächtigungen für nähere Regelungen hinsichtlich zusätzlicher Auswahlkriterien den Ernennungswerbern an sich kein subjektives Recht vermitteln und inhaltlich davon in dem für den Beschwerdefall maßgebenden örtlichen und zeitlichen Wirkungsbereich noch nicht Gebrauch gemacht worden ist (Hinweis E 14.6.1995, 94/12/0301). Auch dem durch die Nov neu eingefügten § 26a LDG 1984 kann nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß damit eine Parteistellung begründet worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120132.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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