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E1ENorm
11992E048 EGV Art48;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register: EU 97/0157 * EuGH-Zahl: C-382/97 Köbler * Übersendung der EuGH-Entscheidung durch Kanzler des EuGHEuGH 61996CJ0015 15. Jänner 1998 * Enderledigung des gegenständlichen Ausgangsverfahrens im fortgesetzten Verfahren: 98/12/0167 E 24. Juni 1998 VwSlg 14929 A/1998Rechtssatz
Der VwGH hat nachfolgenden Beschluß gefaßt: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist aus Art 48 EGV und Art 1 bis 3 der VO 1612/68, die primär das Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit und auf Zugang zum Arbeitsmarkt innerhalb der Gemeinschaft statuieren, auch das Recht abzuleiten, daß in einem Besoldungssystem, in dem der Bezug unter anderem auch von der Dienstzeit abhängig ist, inhaltlich gleichwertige Tätigkeiten, die in einem anderen Mitgliedstaat früher erbracht worden sind, genauso berücksichtigt werden müssen wie solche früher erbrachten Tätigkeiten im Inland?
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120250.X01Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012