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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
AHStG §19 Abs1;Rechtssatz
Mag auch die den Ferienbegriffen des SchulzeitG und des AHSchStG entsprechende Zeitspanne zwischen Ablegung der Reifeprüfung und Beginn eines Hochschulstudiums als Zeit von Schulferien iSd § 5 Abs 1 lit d FamLAG interpretierbar sein, kann dies für den Zeitraum zwischen Ablegung der Reifeprüfung und Antritt des Präsenzdienstes zufolge Unterbrechung des Ausbildungsprozesses nicht gelten. Die gegenteilige Auslegung muß am Wortlaut des § 2 Abs 1 lit e FamLAG scheitern, aus welchem die ausbildungsunterbrechende Wirkung der Leistung des Präsenzdienstes zwingend hervorgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996130060.X05Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011