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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBRechtssatz
Keine Folge, weil die angefochtenen Bescheide einem Vollzug iSd §85 Abs2 VfGG nicht zugänglich sind.
(Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrages an den UVS Niederösterreich auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens mangels Erfüllung formeller Voraussetzungen).
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2580.1996Dokumentnummer
JFR_10039186_96B02580_01