RS Vfgh 1996/8/14 B2580/96, B2581/96, B2582/96, B2583/96

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Veröffentlicht am 14.08.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB
VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen

Rechtssatz

Keine Folge, weil die angefochtenen Bescheide einem Vollzug iSd §85 Abs2 VfGG nicht zugänglich sind.

(Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrages an den UVS Niederösterreich auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens mangels Erfüllung formeller Voraussetzungen).

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B2580.1996

Dokumentnummer

JFR_10039186_96B02580_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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