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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Feststellungsbegehren, mit dem die Absprache über die Unwirksamkeit eines Ernennungsbescheides (Überstellungsbescheides) mangels Handlungsfähigkeit des betroffenen Beamten beantragt wird, steht zu einem Antrag auf Wiederaufnahme dieses Ernennungsverfahrens nicht im Verhältnis der Subsidiarität.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994120024.X01Im RIS seit
13.12.2001