RS Vwgh 1997/10/22 94/12/0024

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Veröffentlicht am 22.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §69 Abs1;
DVG 1984 §14;

Rechtssatz

Ein Feststellungsbegehren, mit dem die Absprache über die Unwirksamkeit eines Ernennungsbescheides (Überstellungsbescheides) mangels Handlungsfähigkeit des betroffenen Beamten beantragt wird, steht zu einem Antrag auf Wiederaufnahme dieses Ernennungsverfahrens nicht im Verhältnis der Subsidiarität.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994120024.X01

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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