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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs1;Rechtssatz
Die Versagung der Begünstigung des § 67 Abs 6 EStG wegen "Unüblichkeit" der Gewährung eines Bezuges ist verfehlt. Hält nämlich tatsächlich ein Bezug eines dem Arbeitgeber (gesellschaftsrechtlich oder familiär) nahestehenden Arbeitnehmers einem Fremdvergleich nicht stand, so läge überhaupt kein dem Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn unterliegender Bezug vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130212.X01Im RIS seit
20.11.2000