RS Vwgh 1997/10/22 95/13/0212

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Veröffentlicht am 22.10.1997
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs1;
EStG 1988 §67 Abs6;

Rechtssatz

Die Versagung der Begünstigung des § 67 Abs 6 EStG wegen "Unüblichkeit" der Gewährung eines Bezuges ist verfehlt. Hält nämlich tatsächlich ein Bezug eines dem Arbeitgeber (gesellschaftsrechtlich oder familiär) nahestehenden Arbeitnehmers einem Fremdvergleich nicht stand, so läge überhaupt kein dem Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn unterliegender Bezug vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130212.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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