RS Vwgh 1997/10/23 96/07/0127

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §68 Abs1;
FlVfGG §8 Abs2;
FlVfLG NÖ 1975 §115 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/07/0292 E 27. Juni 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Ist die Frage, ob eine Partei gem § 115 Abs 3 NÖ FlVfLG von den Kosten des Zusammenlegungsverfahrens ganz oder teilweise zu befreien sei, rechtskräftig entschieden worden, so ist die Zurückweisung eines die Kostenbefreiung betreffenden Antrages wegen entschiedener Sache nur dann nicht gerechtfertigt, wenn in den für die Entscheidung maßgebenden Umständen eine Änderung eingetreten ist.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070127.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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