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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/07/0292 E 27. Juni 1989 RS 2Stammrechtssatz
Ist die Frage, ob eine Partei gem § 115 Abs 3 NÖ FlVfLG von den Kosten des Zusammenlegungsverfahrens ganz oder teilweise zu befreien sei, rechtskräftig entschieden worden, so ist die Zurückweisung eines die Kostenbefreiung betreffenden Antrages wegen entschiedener Sache nur dann nicht gerechtfertigt, wenn in den für die Entscheidung maßgebenden Umständen eine Änderung eingetreten ist.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070127.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.06.2011