RS Vwgh 1997/10/23 97/07/0121

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §1;
VVG §4;

Rechtssatz

Verweist die Vollstreckungsverfügung (hier Anordnung der Ersatzvornahme) auf den Titelbescheid, so ist sie eindeutig. Einer weiteren Konkretisierung bedarf es nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070121.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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