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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §1;Rechtssatz
Verweist die Vollstreckungsverfügung (hier Anordnung der Ersatzvornahme) auf den Titelbescheid, so ist sie eindeutig. Einer weiteren Konkretisierung bedarf es nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070121.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.04.2016