Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §34 Abs1 Z14;Rechtssatz
In der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes kann allenfalls das Fehlen eines Erschwerungsgrundes, nicht aber ein mildernder Umstand erblickt werden.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070036.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.06.2011