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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk BRD 1955 Art10 Abs2 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0235 E 23. Oktober 1997Rechtssatz
Die Pensionsversicherung im Rahmen der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung ist grundsätzlich ein System der Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen, auch wenn einzelne Elemente der Freiwilligkeit im Bereich der Höherversicherung und Weiterversicherung gegeben sind. Eine ausländische Sozialversicherung entspricht daher jedenfalls nur dann einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung, wenn zumindest grundsätzlich eine Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150234.X04Im RIS seit
11.07.2001