RS Vwgh 1997/10/23 97/07/0124

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §32 Abs1;

Rechtssatz

"Andere Abfälle" iSd § 32 Abs 1 AWG 1990 sind auch Abfälle, die nicht aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen stammen und auch keine Problemstoffe sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070124.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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