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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3750/80 E 2. Juni 1981 RS 1Stammrechtssatz
Die Rechtskraft eines Bescheides, mit dem ein Antrag auf generelle Befreiung von Kosten des Zusammenlegungsverfahrens abgewiesen wurde, steht einem späteren Antrag derselben Partei, ihr hinsichtlich bestimmter Abfindungsgrundstücke eine Befreiung von Kosten für die Errichtung gemeinsamer Anlagen zu gewähren, iSd § 68 Abs 1 AVG 1950 entgegen (Hinweis VfGH vom 9.10.1980, B 485/77), wenn sich weder die Sach- noch die Rechtslage inzwischen geändert haben.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070127.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.06.2011