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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1995/04/05 94/01/0373 1Stammrechtssatz
Verlangt ein Rechtsanwalt einige Zeit vor Bescheiderlassung Einsicht in den Verwaltungsakt, so stellt dies keine Berufung auf eine ihm erteilte Vollmacht iSd § 10 Abs 1 AVG dar. Der Bescheid durfte somit dem Bf persönlich zugestellt werden.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070036.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.06.2011