RS Vwgh 1997/10/23 96/15/0234

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk BRD 1955 Art10 Abs2 Z1;
EStG 1988 §25 Abs1 Z3 lita;
EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;
EStG 1988 §29 Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0235 E 23. Oktober 1997

Rechtssatz

Der VwGH hat im E vom 27.4.1981, 2299/79, ausgesprochen, daß Altersrenten aus einer ausländischen Sozialversicherung wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 Z 1 EStG darstellen können. Sie können auch im Sinne des § 29 Z 1 EStG die Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern bilden - diesfalls sind sie erst nach Übersteigen des kapitalisierten Wertes steuerlich zu erfassen -, wenn sie auf Beitragsleistungen (Übertragung von Wirtschaftsgütern) beruhen und eine wechselseitige Leistungsbeziehung nach Art eines entgeltlichen Rechtsgeschäftes vorliegt. In einem solchen Fall kann der Erwerb eines Rentenanspruches einerseits und die Hingabe von Wirtschaftsgütern durch die Beitragszahlung andererseits in dem vom Gesetz geforderten Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150234.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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