RS Vwgh 1997/10/27 96/10/0255

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Veröffentlicht am 27.10.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/10/0256

Rechtssatz

Einen gewillkürten - nicht an einen Nachfolgetatbestand anknüpfenden - Parteiwechsel im Berufungsverfahren kennt das Gesetz nicht (Hinweis EB E 22.10.1990, 90/19/0075; E 6.8.1993, 89/10/0119).

Schlagworte

Beschränkungen der Änderungen im Personenkreis der Verfahrensbeteiligten (siehe auch Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten) Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996100255.X09

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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