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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/25 91/02/0151 2 (hier Beschuldigung gem § 1 Abs 3 Wr ParkometerG)Stammrechtssatz
Beantragt der gem § 16 Abs 2 lit a StVO und § 9 Abs 1 StVO Besch die Durchführung eines Lokalaugenscheins zum Beweis dafür, ob er das in Rede stehende Überholverbotszeichen überhaupt hätte sehen können, weil es "beispielsweise" durch den überholten Lkw verdeckt gewesen sei, so handelt es sich um ein Begehren auf Erhebung eines Erkundungsbeweises, wozu die Beh nicht verpflichtet ist (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0222).
Schlagworte
Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170456.X05Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2011