RS Vwgh 1997/10/27 96/17/0456

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Veröffentlicht am 27.10.1997
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §46;
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
StVO 1960 §25;
StVO 1960 §44 Abs1;
StVO 1960 §52 Z13d;
StVO 1960 §52 Z13e;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/25 91/02/0151 2 (hier Beschuldigung gem § 1 Abs 3 Wr ParkometerG)

Stammrechtssatz

Beantragt der gem § 16 Abs 2 lit a StVO und § 9 Abs 1 StVO Besch die Durchführung eines Lokalaugenscheins zum Beweis dafür, ob er das in Rede stehende Überholverbotszeichen überhaupt hätte sehen können, weil es "beispielsweise" durch den überholten Lkw verdeckt gewesen sei, so handelt es sich um ein Begehren auf Erhebung eines Erkundungsbeweises, wozu die Beh nicht verpflichtet ist (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0222).

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170456.X05

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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