Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Feststellung gemäß §54 FremdenG betreffend Türkei.
Bei einer Abschiebung in sein Heimatland wäre der Beschwerdeführer "aufgrund der Zugehörigkeit und aufgrund des Bekenntnisses zur kurdischen Volksgruppe ... willkürlichen Behördenaktionen, insbesondere Inhaftierung, Folterung bis hin zur Ermordung ausgesetzt".
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2601.1996Dokumentnummer
JFR_10039084_96B02601_01