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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
FAGNov 1986 Art2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/10/27 96/17/0348 3Stammrechtssatz
Auf im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgebrachte Bedenken gegen eine aus § 1a Wr ParkometerG entnehmbare Pflicht zu allfälliger Selbstbezichtigung unter dem Gesichtspunkt des "fair-trial"-Gebotes iSd Art 6 Abs 1 MRK ist nicht einzugehen, da nur dessen innerstaatliche Maßstabsfunktion für die Prüfungsbefugnis des VwGH von Bedeutung ist (Hinweis E VfGH 29.9.1988, G 72 ua/88, VfSlg 11829/1988). Insoweit steht ihr aber die spätere - dem letzten Satz des § 103 Abs 2 KFG idF BGBl 1986/106 vergleichbare - Verfassungsbestimmung des Art II FAGNov 1986, 1986/384, hinsichtlich der dort getroffenen Regelung der Auskunft über die Überlassung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen) in Parkgebührensachen entgegen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH StrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997170336.X03Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011