RS Vfgh 1996/9/16 B3571/95

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Veröffentlicht am 16.09.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1
ZPO §66
VfGG §87 Abs3

Rechtssatz

Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in Form der Gebührenbefreiung für den nachträglich gestellten Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wegen Nichterfüllung des Verbesserungsauftrags zur Abgabe eines Vermögensbekenntnisses insbesondere zur Konkretisierung der Unterhaltsansprüche der Antragstellerin gegenüber ihrem Ehemann

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Abtretung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B3571.1995

Dokumentnummer

JFR_10039084_95B03571_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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