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70/06 SchulunterrichtNorm
SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z3;Rechtssatz
§ 27 Abs 2 SchUG versteht unter einer freiwilligen Wiederholung die Wiederholung einer Schulstufe durch einen Schüler, der zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996100108.X01Im RIS seit
02.08.2001