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80/02 ForstrechtNorm
EisenbahnG 1957 §39 Abs1;Rechtssatz
Liegt kein Anhaltspunkt dafür vor, daß eine Wiederbewaldung (hier: einer Liegenschaft, über die eine elektrische Hochspannungsleitung der ÖBB verläuft) zu einer "Gefährdung der Eisenbahn" iSd § 41 Abs 2, § 39 Abs 1 EisenbahnG führen würde, so kann schon aus diesem Grund mit dem Hinweis auf die zitierten Vorschriften keine Rechtswidrigkeit eines Wiederbewaldungsauftrages aufgezeigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995100095.X05Im RIS seit
17.07.2001