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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Beh hat im Falle der Übertretung des § 4 Abs 1 Wr ParkometerG dem Beschuldigten nicht nur den objektiven Tatbestand, sondern auch das Verschulden nachzuweisen. Die Beweislast liegt demnach, auch das Verschulden betreffend, bei der Beh.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170456.X09Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2011