RS Vwgh 1997/10/27 95/10/0102

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Veröffentlicht am 27.10.1997
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §66 idF 1987/576;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 5 VwSlg 13246 A/1990

Stammrechtssatz

Das Kriterium " unverhältnismäßige Kosten " erfordert eine Gegenüberstellung einerseits des zu erwartenden " Erlöses der Forstprodukte " und andererseits der Bringungskosten, des Ausmaßes des Eingriffes in fremdes Eigentum sowie der allfälligen Entwertung des Holzes durch unzweckmäßige Bringung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995100102.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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