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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"Rechtssatz
Keine Folge
Ausweisung gemäß §17 Abs1 FremdenG.
Im Hinblick auf die bereits erfolgte Ausreise der Beschwerdeführerin kommt die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2749.1996Dokumentnummer
JFR_10039083_96B02749_01