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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 12 VwSlg 13246 A/1990Stammrechtssatz
Nur unter der Voraussetzung, daß mehrere, nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbundene Bringungsmöglichkeiten über fremde Grundstücke bestehen, ist für die Auswahl zwischen ihnen das Kriterium " Ausmaß des Eingriffes in fremde Rechte " maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995100102.X04Im RIS seit
20.11.2000