RS Vwgh 1997/10/27 95/10/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1997
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 12 VwSlg 13246 A/1990

Stammrechtssatz

Nur unter der Voraussetzung, daß mehrere, nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbundene Bringungsmöglichkeiten über fremde Grundstücke bestehen, ist für die Auswahl zwischen ihnen das Kriterium " Ausmaß des Eingriffes in fremde Rechte " maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995100102.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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