Index
L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichNorm
AVG §38;Rechtssatz
Im Verfahren über die Erlassung eines Wiederherstellungsauftrages hat die Beh ihre Bindung an den über Antrag der Partei im "Feststellungsverfahren" gemäß § 7 OÖ NatschG 1995 ergangenen abweisenden Bescheid zu beachten, dem tragend die Auffassung zugrunde liegt, daß ein "einer Feststellung gemäß § 7 OÖ NatSchG 1995 bedürftiges Vorhaben" im Sinne des § 44 Abs 1 und 4 OÖ NatSchG 1995 (und weiters kein "Altbestand") vorliege.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997100095.X03Im RIS seit
20.11.2000