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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die im Baubewilligungsverfahren dem Grundeigentümer bzw Miteigentümer des Baugrundstückes zuerkannte Parteistellung (§ 12 Abs 1 lit b Krnt BauO 1992 und § 12 Abs 1 lit c Krnt BauO 1992) ist auf Fragen der Zustimmung zur beantragten Bauführung beschränkt. Streitigkeiten von Miteigentümern einer Liegenschaft betreffend die Bauausführung eines rechtskräftig bewilligten Bauvorhabens, insbesondere über die Vollendung der begonnenen Ausführung desselben, betreffen ausschließlich die Privatrechtsordnung.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050264.X02Im RIS seit
07.06.2001