Index
27 RechtspflegeNorm
EMRK Art8Rechtssatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Verhaltensweisen und Äußerungen des Beschwerdeführers in seiner Auseinandersetzung mit seinem ehemaligen Kanzleipartner
Schlagworte
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, MeinungsäußerungsfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B797.1996Dokumentnummer
JFR_10039077_96B00797_01