RS Vwgh 1997/10/28 97/04/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1997
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §28 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Gem § 28 Abs 1 GewO 1994 ist Voraussetzung für die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis jedenfalls, also auch nach § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994, ein gewisses Mindestmaß an Kenntnissen auf dem Gebiete des betreffenden Gewerbes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040173.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten